Das Weizenbier, auch Hefe- oder Weißbier genannt, ist ein obergäriges Bier. Es muss mindestens zur Hälfte aus Weizenmalz hergestellt werden, daher sein Name. Fast nur die Bayern greifen heute noch aus Tradition auf den Namen "Weißbier" zurück.
Der erste historische Nachweis für die Existenz von obergärigem Bier findet sich im 4. Jahrtausend vor Christus. Ein bemaltes Tongefäß stellt zwei Frauen beim Genuss von Bier dar. Dieses Gefäß stammt aus einer Zeit, in der nur die für Weizenbier typische obergärige Brauweise bekannt war. Dem kann man entnehmen, dass das erste gebraute Bier ein dem Weißbier zumindest ähnliches Getränk gewesen sein muss.
Die Geschichte unseres heutigen Weizenbiers beginnt vor rund 500 Jahren: Ludwig X. von Bayern gestattet 1520 seinem Landhofmeister, Weißbier für das gesamte Gebiet des Bayerischen Waldes zu brauen. So richtig populär wird das helle, obergärige Bier durch Maximilian I., den Sohn von Herzog Wilhelm V. Sein Vater ist der Bauherr des ersten Staatlichen Hofbräuhauses, das 1592 eröffnet wird.
Allerdings wird dort zunächst nur das im süddeutschen Raum sehr beliebte untergärige Braunbier hergestellt. Dem jungen Max schmeckt das schwere Braunbier allerdings nicht besonders gut. Er ist zwar ein Feinschmecker, hat aber auch einen ausgeprägten Geschäftssinn. Kurz entschlossen verbietet er allen privaten Stätten, Weißbier zu brauen. Damit sichert er sich und seinem Hofbräuhaus das Weißbiermonopol.
Sitz der Quelle: das Münchener Hofbräuhaus
Das Monopol ist eine gute Einnahmequelle und das Weißbier wird immer beliebter. Das Hoheitsrecht zur Weißbierherstellung ist zunächst auf München beschränkt. Nach und nach werden überall im Land kurfürstliche Brauhäuser errichtet. Gegen Abgaben dürfen auch sie Weißbier brauen. So findet das Weißbier seinen Weg von seiner Quelle in München hinaus ins ganze Reich.
Das erste Reinheitsgebot für Bier gibt es übrigens schon etwas früher. Herzog Albrecht IV. erlässt 1487 eine neue Brauordnung für München, die zum ersten Mal das sogenannte Reinheitsgebot für Bier enthält. Nach ihm darf Bier aus nichts anderem als Hopfen, dem aus der Gerste gewonnen Malz und Wasser gemacht werden.
Diese Regel wird 1516 in das "Buch der gemeinen Landgebot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch" übernommen und für das gesamte Herzogtum Bayern verbindlich gemacht.
(Erstveröffentlichung 2007. Letzte Aktualisierung 26.08.2020)
Quelle: WDR