Da sich in den späten 1920er-Jahren die Sitten und auch die Züchtigkeit in der Bademode stark lockerten, versuchten die konservativen Machthaber der Freizügigkeit per Gesetz entgegenzusteuern. 1932 wurde der sogenannte Zwickelerlass für Bademode verordnet: Damit weniger nackte Haut zu sehen war, mussten Badeanzüge von Frauen und Männern in der Naht im Schritt durch ein zusätzliches, keilförmiges Stück Stoff – einen Zwickel – ergänzt werden. Männer durften in öffentlichen Bädern keine Badehosen, sondern nur noch Badeanzüge tragen und die Damenanzüge mussten züchtiger geschlossen sein.