Eine Szene, die man immer wieder sieht: Ein Kommissar befragt die Zeugen, sein Kollege stöbert unterdessen im Nebenraum in den Schränken und Schubladen. Rein rechtlich ist das unzulässig, wenn kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Beweise, die man so erhält, werden vor Gericht nicht anerkannt. Und selbst wenn ein Beschluss vorliegt: Oft sammeln die Beamten belastendes Material nur ein und legen es versiegelt der Staatsanwaltschaft vor.