Die Geschichte der Ehe
"Hîwa" ist das alte germanische Wort für "Heirat" und bedeutete soviel wie Hausstand, Hausgemeinschaft. Die "Ehe" entstammt dem alt- oder mittelhochdeutschen "ewe" oder "ewa", dem "Gesetz". Die Ehe ist also eine Gemeinschaft, die einem Gesetz, bestimmten Regeln folgt. In Deutschland war dies lange Zeit die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau. Seit 2017 dürfen in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Evolutionsforscher gehen davon aus, dass am Anfang der Menschheit eine freie, ungeregelte Partnerwahl herrschte. Nach und nach bildete sich die Gruppenehe heraus, dann die Vielehe (Polygamie). Die Einehe (Monogamie) wäre demnach die kulturell höchststehende rechtliche Verbindung zweier Menschen. Diese Eheform ist auch in den meisten Kulturen am weitesten verbreitet und genießt den höchsten Status.
Die Ehe im frühen Mittelalter
In Europa gab es bis ins frühe Mittelalter verschiedene Eheformen. Zum einen die Muntehe, bei der die Frau von einem Schutzverhältnis in ein anderes wechselte: von dem ihrer Sippe in das des Bräutigams. Der Bräutigam zahlte dafür den Muntschatz – eine Ablösesumme, die die Sippe der Braut bekam. Der Bräutigam wiederum erhielt die Vormundschaft über seine Frau.
Die Höhe war bei den Germanen in den Stammesrechten festgelegt. In der Rechtsaufzeichnung der Alemannen (Lex Alamannorum) heißt es: "Die gesetzmäßige Ehegabe besteht aus 400 Schillingen, entweder in Gold oder in Silber (...) oder was immer man zu leisten vermag." Das war viel Geld und lässt darauf schließen, dass es ein geregeltes Eheverhältnis damals nur für die Oberschicht gab.
Später wandelte sich der Muntschatz von der "Gegenleistung" in eine Art Witwenversicherung. Das Geld gehörte der Frau und diente als Rücklage für den Fall, dass der Mann starb. Munt bedeutete sowohl Schutz als auch Herrschaft. Zu sagen hatte die Frau bei der Eheschließung nichts. Die Sippen verhandelten untereinander. Zweck war die Verbindung zweier Sippen aus politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen.
Bei den Germanen stand die Frau hintenan
Die Trauung im frühen Mittelalter
Die Trauung selbst war eine feierliche, öffentliche und weltliche Zeremonie. Nach der Verlobung wurde die Braut an den Bräutigam übergeben. Das wurde mit einer Reihe ritueller Handlungen besiegelt: Zusammen mit der Braut wurden zum Beispiel Speer, Schwert oder Hut als Zeichen der Schutzgewalt übergeben. Der Bräutigam ergriff dann die Hände der Braut, trat auf ihren Fuß und ummantelte sie.
Dann führte der Bräutigam die Braut mit dem sogenannten "Brautlauf" in sein Haus. Hier fand unter Zeugen die "Beschreitung des Ehebettes" statt. Erst dann galten beide als verheiratet. Als Anerkennung, wohl aber auch als Geschenk für ihre Hingabe, übergab der Bräutigam am "Morgen danach" die "Morgengabe". Das war ein wertvolles Geschenk für die Braut.
Friedel- und Kebsehe
Für breitere Bevölkerungsschichten, aber auch neben der Muntehe, gab es die Friedelehe. Diese wurde mit weitaus weniger Aufwand geschlossen, hatte auch einen weniger bindenden und, für die Braut, absichernden Charakter. Es gab keine Verlobung und keine Trauung, aber der Bräutigam musste die Heimführung der Braut begründen, das Beilager beibehalten und auch die "Morgengabe".
Die Friedelehe hatte keine standesrechtlichen Folgen und durfte neben der Muntehe existieren. Und sie konnte in eine Muntehe umgewidmet werden. Zwei Muntehen aber durfte es nicht geben.
Noch weniger verbindlich war die "Kebsehe", die keinerlei Formalitäten bedurfte. Die Kebsehe bestand zwischen einem Freien und einer Unfreien. Das Wort "Kebse" bedeutet Sklavin oder Dienerin. Der Freie konnte seine Mägde nach seinem Willen jederzeit zum Geschlechtsverkehr zwingen oder auch heiraten.
Bei der Kebsehe handelte es sich ursprünglich sicherlich nicht um eine ordnungsgemäße Eheverbindung. Aber bei entsprechender Verlautbarung konnte sie eheähnliche Rechtsformen annehmen.
Von der Zwangs- zur Konsensehe
Ab dem 10. Jahrhundert ging die katholische Kirche zunehmend gegen die Kebsehe vor. Zwar spielte die kirchliche Trauung zu dieser Zeit noch keine herausragende Rolle bei der Eheschließung. Es wurde aber nach und nach üblich, bei Trauungen den kirchlichen Segen einzuholen. Bald entstand daraus ein eigenes Ritual, eine Hochzeitsliturgie. Die Kirche unterstützte die Monogamie und die Unauflöslichkeit der Ehe. So setzte sich allmählich die rechtlich bindende, sozial absichernde, auf Konsens beruhende monogame Ehe durch.
So entstand das "Ja-Wort" beider Brautleute bei der Eheschließung. Der Vormund der Braut, der früher die Hochzeit ausgehandelt hatte, wurde überflüssig. Aus dem Sippen-Vormund wurde der Trauzeuge.
Konsens wurde immer wichtiger
Die wachsende Rolle der Kirche
Noch war der kirchliche Segen eher Sitte als Pflicht. Doch die Kirche hatte ihre Macht ausgedehnt und bis zum frühen 13. Jahrhundert ein eigenes Eherecht entwickelt. Die Trauung wurde zu einer kirchlichen Angelegenheit. Im Jahr 1225 beschloss das Vierte Laterankonzil, dass Trauungen nur noch von einem Priester vorgenommen werden durften. Laientrauungen wurden verboten.
Wer sich dem widersetzte, dem wurden harte Maßnahmen angedroht. Wer ohne kirchlichen Segen miteinander lebte – so befahl eine Ordnung der Abtei St. Peter in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts – der solle "des Gebietes verwiesen und von einem Abt nach seinem Willen bestraft werden."
Mittelalterliche Hochzeit
Die Ehe nach protestantischem Verständnis
Martin Luther durchbrach die Hochzeits-Hoheit der Kirche. "Es kann ja niemand leugnen, dass die Ehe ein äußerlich, weltlich Ding ist, wie Kleider und Speise, Haus und Hof weltlicher Oberheit unterworfen", schrieb er 1530. Die weltlichen Autoritäten sollten die Eheschließung übernehmen und rechtlich regeln.
Daraufhin wurde die kirchliche Trauung von den jeweiligen Staaten vorgeschrieben. Was in protestantischen Ländern dazu führte, dass die kirchliche Trauung zur Pflicht wurde – und damit impliziert wurde, dass eine christliche Segnung zur Ehe dazugehört.
Natürlich nahm die Kirche nicht von ihrem Gewohnheitsrecht Abstand, eine Hochzeit zu sanktionieren. Wollte sich jemand der Heirat verweigern, schritt die jeweilige staatliche Instanz ein, vor allem, wenn der Beischlaf bereits zur Schwangerschaft geführt hatte, der Erzeuger jedoch nicht heiraten wollte.
Luthers Hochzeit mit Katharina von Bora
1563 beschloss die katholische Kirche auf dem Konzil von Trient, dass eine wirksame Ehe nur noch in Anwesenheit eines Priesters und zweier Zeugen zustande kommen durfte. Doch die Kirchen unterschieden sich in ihrem Eheverständnis. Für die katholische Kirche galt die Ehe als Sakrament, für die protestantische nicht. Was also sollten die religiösen Minderheiten machen? Immer deutlicher wurde die Notwendigkeit einer unabhängigen Regelung.
Der Staat greift ein
Dazu trug seit dem 17. Jahrhundert die Modernisierung des alten Europa bei. Humanismus und Aufklärung setzten sich durch. Freiheit, Verantwortlichkeit, Vernunft wurden neue Ideale. Die Rolle des Staates wandelte sich. Endgültig brach die Französische Revolution mit der Vormacht der Kirche.
1792 wurde die Ehe als Ziviltrauung zunächst in Frankreich festgeschrieben. Nach und nach wurde diese Regelung auch in den Gebieten eingeführt, die von den Truppen der Französischen Revolution besetzt waren und später von Napoleon Bonaparte. Geistlichen wurde verboten, vor der zivilrechtlichen die kirchliche Trauung vorzunehmen.
Auch Napoleon wurde zivil getraut
Während der Deutschen Revolution 1848 setzte sich dies im Zuge der Frankfurter Nationalversammlung auch in Deutschland durch. "Die Religionsverschiedenheit", hieß es dort, "ist kein bürgerliches Ehehindernis."
1876, fünf Jahre nach Gründung des Deutschen Reiches, wurde das "Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung" erlassen. Seitdem war im gesamten Deutschen Reich für die Beurkundung der Eheschließung ein staatlich bestellter Standesbeamter verantwortlich.
(Erstveröffentlichung 2010. Letzte Aktualisierung 16.04.2019)
Quelle: SWR