Hochzeit

Sakrament Ehe

Wer nach katholischem Recht verheiratet war und dann geschieden wurde, darf nicht noch einmal vor den Traualtar in einer katholischen Kirche treten.

Von Ute Heers

Die Ehe ist für die katholische Kirche ein Sakrament. "Was Gott zusammengefügt hat, darf der Mensch nicht scheiden." Deshalb darf der Mensch keine geschlossene Ehe beenden.

Es gibt aber die Möglichkeit, eine katholische Ehe annullieren zu lassen. Dann war die Ehe nach katholischem Rechtsverständnis gar nicht gültig, ist also nie zustande gekommen. Das prüft ein Offizial, ein katholischer Eherichter.

Nicht gültig ist eine katholische Ehe zum Beispiel dann,

  • wenn die Partner oder einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Kinder wollten
  • wenn es kein Traugespräch gegeben hat
  • wenn einer der Partner nicht an die Unauflöslichkeit der Ehe glaubte, das heißt, wenn er damit rechnete, dass die Ehe zerbrechen kann
  • wenn einer der Partner unter Druck gesetzt wurde zu heiraten
  • oder wenn einer der Partner psychisch unfähig war, die Ehe zu schließen.

Ein gläubiger Katholik, der seine Ehe annullieren lassen will, muss die "Sacra Rota", auch "Römische Rota", anrufen. Dies ist das zweithöchste Gericht der römisch-katholischen Kirche und dient als Berufungsinstanz. Einen Großteil der Verfahren bilden die Ehenichtigkeitsverfahren. Pro Jahr werden rund 1000 Anträge gestellt.

Prominentes Beispiel ist die Annullierung der Ehe von Prinzessin Caroline von Monaco. Sie wurde 1980 zivilrechtlich von ihrem ersten Mann geschieden, dem Finanzmakler Philippe Junot. 1992, auf Bestreben ihres Vaters Fürst Rainier, wurde die Ehe dann auch durch die Sacra Rota annulliert.

(Erstveröffentlichung 2010. Letzte Aktualisierung 16.04.2019)