In Deutschland haben wir eine sogenannte repräsentative Demokratie. Das heißt: Zwar können die deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht direkt mitregieren. Aber sie haben das Wahlrecht, wenn sie volljährig sind. Und sie dürfen Repräsentanten wählen, die ihre Interessen zum Beispiel im Bundestag vertreten.
In Deutschland gibt es Parteien für die politische Willensbildung, damit die Wähler wissen, wer am besten ihre Interessen vertritt. Eine Partei präsentiert das, wofür sie steht, in einem Programm: zum Beispiel mehr Umweltschutz oder weniger Steuern. Die Parteien benennen Kandidaten und Kandidatinnen, die gewählt werden können.
Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Die Bürger können jetzt die Kandidaten und Kandidatinnen der Partei wählen, die am besten ihre Interessen vertritt. Damit eine Partei in den Bundestag einziehen darf, braucht sie mindestens fünf Prozent der Stimmen.
Alle, die es bei der Wahl in den Bundestag geschafft haben, heißen Abgeordnete. Sie schließen sich mit den anderen Abgeordneten ihrer Partei zu einer Fraktion zusammen. Um eine Mehrheit zu haben, können sich auch zwei oder mehr Fraktionen zusammentun und eine Koalition bilden.
Alle Abgeordneten wählen den deutschen Bundeskanzler beziehugnsweise die deutsche Bundeskanzlerin. Kandidieren kann jeder volljährige deutsche Staatsbürger. In der Regel wird aber der Kandidat oder die Kandidatin der stärksten Fraktion oder Koalition zum Kanzler gewählt. Die Gewinnerparteien bilden dann die Regierung, die anderen gehen in die Opposition.
(Erstveröffentlichung 2022. Letzte Aktualisierung 31.05.2022)
Quelle: WDR