Ursprünglich dienten fett- und kalorienarme Lebensmittel dazu, Herzkranken und Diabetikern die Ernährung zu vereinfachen. Mit Beginn der Schlankheits- und Fitnesswelle in den 1980er-Jahren witterte die Lebensmittelindustrie jedoch neue Absatzmärkte. Heute sind die Supermarktregale voll von "Light"-Getränken und Halbfettmargarinen.
Der Begriff "light" (zu deutsch: "leicht") ist lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Er kann vieles bedeuten: kalorienarm, fettreduziert oder leicht bekömmlich. Die Bezeichnung "light" kann auch für koffein- oder alkoholreduziert stehen.
2007 erließ die Europäische Union eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln. Danach gilt ein festes Lebensmittel wie Schnittkäse als fettarm, wenn es maximal drei Prozent Fett enthält. Bei flüssigen Lebensmitteln wie Milch und Joghurt dürfen es nur 1,5 Prozent sein.
Wer abnehmen möchte, für den sind Light-Produkte nur bedingt geeignet. Denn Fett ist ein Aromaträger, es verleiht den Speisen Geschmack. Zudem stillt es den Appetit. Fehlt Fett in der Nahrung, kann der Körper sein natürliches Verlangen nicht richtig stillen – er verlangt nach mehr.
Viele Menschen, die Light-Produkte konsumieren, greifen daher zweimal zu. So nehmen sie in der Summe unter Umständen mehr Kalorien zu sich als ohne Light-Produkte.
Zum Kaffee ist Süßstoff eine Alternative
(Erstveröffentlichung 2012. Letzte Aktualisierung 09.12.2020)
Quelle: WDR